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Datenschutz

Ab dem 25. Mai 2018 tritt in der EU die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft.

Im Verein werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt sowohl

unter Verwendung von automatisierten Datenverarbeitungsanlagen als auch in

manueller Dokumentation. Der Verein unterliegt damit den Anforderungen des

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der ab 25. Mai 2018 geltenden EUDatenschutz-

Grundverordnung (EU-DSGVO). Den Verein trifft die Pflicht, die

Grundzüge der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung schriftlich festzulegen

Auf Grundlage der die neuen rechtlichen Regelungen wird deshalb nachstehende

Datenschutzordnung erlassen.

Datenschutzordung

Imkerverein 1886 Karlstadt und Umgebung e. V.

1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der

Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und

sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat

jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,

- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und

- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.

3) Den Organen des Vereins, oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt,

personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung

gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen

oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben

genannten Personen aus dem Verein hinaus.

4) Nachdem nur der Gesamtvorstand (weniger als 10 Personen) sich mit der

automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, hat der Verein

keinen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (vgl. § 38 BDSG).

Vorstehende Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand des Imkervereins

Karlstadt und Umgebung e. V.am 08.06.2018 beschlossen und ist mit

Veröffentlichung in Kraft getreten.

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